Verlagsgründung: So werden Sie selbst zum Verleger

Verlagsgründung: So werden Sie selbst zum Verleger

Gerade für Autoren, die ihr erstes Buch geschrieben haben oder in einem Nischenbereich tätig sind, kann es schwierig sein, von einem etablierten Verlag angenommen zu werden. Nicht immer ist in diesem Fall die Veröffentlichung über einen Book-on-Demand-Dienst sinnvoll, zumal die dort veröffentlichten Bücher oft vom Zielpublikum nicht wahrgenommen werden. Die Gründung eines eigenen Verlags kann für Abhilfe sorgen, ist aber auch mit einem gewissen Aufwand verbunden.

Wahl der richtigen Rechtsform

Am unkompliziertesten ist eine Verlagsgründung, wenn damit lediglich ein oder zwei eigene Bücher ohne ISBN-Nummer verlegt werden sollen. In diesem Fall genügt es, beim zuständigen Finanzamt eine freiberufliche Nebentätigkeit anzumelden und die aus dem Bücherverkauf resultierenden Einnahmen entsprechend in der Steuererklärung anzugeben. Falls absehbar ist, dass in Zukunft mehr als zwei Bücher verlegt werden, oder wenn geplant ist, auch Bücher anderer Autoren zu veröffentlichen, ist dagegen eine Gewerbeanmeldung notwendig. Daneben muss auch die Rechtsform berücksichtigt werden. Ein reiner Selbstverlag kann als Einzelunternehmen geführt werden, ein Verlag, bei dem verschiedene Autoren publiziert werden muss dagegen als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder als GmbH eingetragen werden. Während bei den beiden Erstgenannten die Eigentümer bzw. die jeweiligen Gesellschafter mit dem Privatvermögen haften, kann das bei einer GmbH ausgeschlossen. Allerdings sind die Hürden für die Gründung einer GmbH sehr viel höher, da ein gewisses Startkapital notwendig ist und ein deutlich größerer bürokratischer Aufwand anfällt. Unter buchbranche.wordpress.com erfahren Sie noch mehr über die Buch- und Verlagsbranche.

Rechtssicherheit im Verlagsbereich

Um unangenehme Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, sollte vor einer Buchveröffentlichung überprüft werden, ob der gewählte Titel bereits vorhanden ist und er gegebenenfalls rechtlich geschützt werden. Außerdem benötigen die meisten Bücher neben einem Impressum, das grundsätzlich für alle Druckerzeugnisse vorgeschrieben ist, eine ISBN-Nummer, die über die ISBN-Agentur beantragt werden muss. Ein zusätzlicher EAN-Code, der in verschlüsselter Form den festgesetzten Preis enthält, ermöglicht zudem den Vertrieb eines Buchs über den Einzelhandel. Keine Pflicht, aber sehr praktisch ist es, die selbst verlegten Titel in das Verzeichnis lieferbarer Bücher eintragen zu lassen und zu versuchen, sie bei den großen Barsortimenten unterzubringen. Nur so können potenzielle Leser und die Buchhändler vor Ort die jeweiligen Bücher überhaupt finden.